gut ausbilden - Qualität in kleinen Betrieben

gut ausbilden - Qualität in kleinen Betrieben
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Was ist das Ziel?

Klein- und Kleinstunternehmen sollen durch hochwertige Ausbildungsqualität überzeugen und als attraktive Ausbildungsbetriebe junge Menschen für eine Ausbildung gewinnen. Die Kompetenzen von Ausbildungspersonal und Betriebsinhabern zur Gestaltung guter Ausbildungsorganisation und Ausbildungspraxis sollen gestärkt werden. Kleine- und Kleinstunternehmen sollen überdies angeregt werden, ihre Auszubildenden durch besondere Qualifizierungen in vorbildhafter Weise auszubilden.


Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen der Qualifizierung und Beratung für Ausbildungspersonal und Betriebsinhaber und Qualifizierungen für Auszubildende, die zu einer Steigerung der Ausbildungsqualität beitragen.

Folgende Maßnahmearten sind beispielsweise förderungsfähig:
Für Auszubildende

  • Zusatzqualifizierung für Auszubildende
  • Stütz-/Nachhilfeunterricht für Auszubildende
  • Berufsbezogener Deutschunterricht
  • Externe Ausbildungsabschnitte
  • Prüfungsvorbereitung

Für Ausbildungspersonal/Betriebsinhaber

  • Ausbildereignungsqualifizierung und –prüfung
  • Qualifizierung/Beratung von Betriebsinhabern bzw. Geschäftsführern oder Ausbildungspersonal zu Ausbildungsthemen auch vor einer Ausbildung
  • Zusatzqualifizierung für Ausbildungspersonal bzw. Betriebsinhaber/Geschäftsführer zum Thema betriebliche Ausbildung

Wer kann Zuschüsse erhalten?

Eigenständige Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und Organisationen ohne Erwerbscharakter mit weniger als 50 Beschäftigten, die ihren Hauptsitz in Hessen und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro haben. Bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl werden die Beschäftigten des Unternehmens auf ganzjährig tätige Vollzeitbeschäftigte umgerechnet. Auszubildende zählen nicht als Beschäftigte. Beschäftigte in Elternzeit bleiben ebenfalls unberücksichtigt.


Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Fördersumme pro Betrieb und Ausbildungsplatz beträgt höchstens 2.000 Euro für einen 12-monatigen Zeitraum. Diese 12-monatige Förderung ist möglich während der individuellen Ausbildungszeit zuzüglich einer sechsmonatigen Vorlaufzeit vor Ausbildungsbeginn. Nach Auslaufen der 12 Monate kann der Betrieb eine Anschlussförderung für den Ausbildungsplatz beantragen.

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