Weiter geht es nach der Berufsausbildung

 
Weiter geht es nach der Berufsausbildung
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Das Weiterbildungsstipendium des Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zur Technikerin, zum Handwerksmeister oder zur Fachwirtin, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren für ein Stipendium?


- Der Antragsteller, die Antragstellerin muss 87 Punkte oder mehr in der Abschlussprüfung erzielt haben. Er/Sie darf zum Tag der Aufnahme in das Stipendienprogramm noch keine 25 Jahre alt sein und noch keinen Hochschulabschluss vorweisen. Außerdem muss er ein Beschäftigungsverhältnis von mindestens 15 Wochenstunden vorweisen.
- Bewerbung  bis zum 30.09. eines Jahres bei der Kammer, bei der die Prüfung abgelegt wurde

Welche Weiterbildung wird gefördert?


Lehrgänge zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen, z.B.
- Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister, Techniker, Betriebswirte, Fachwirte, Fachkaufleute)
- Intensivsprachkurse im Ausland
- Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen (z. B. IT-Themen [Excel Kurse etc.], Konfliktmanagement, Gesprächsführung)
- berufsbegleitende Studiengänge

Wie wird das Stipendium ausgezahlt?


- den Stipendiaten wird 7.200,- € zur Verfügung gestellt (2.400€ pro Jahr)
- nach Überprüfung des Förderantrags werden die Fördergelder in Raten ausgezahlt
- am Ende der Weiterbildung wird die Endabrechnung durchgeführt; die Teilnahme an der Weiterbildung ist mit Belegen nachzuweisen

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